Von der Steinzeit über die Spätantike, vom ‚Schwarzen Tod‘ des Mittelalters bis zum jüngsten Ausbruch auf Madagaskar: Die Pest ist eine Seuche, die die Menschheit durch alle Epochen ihrer Geschichte begleitete und zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft führte. Rund um den Globus forderte sie Millionen Opfer. Doch ist sie kein Schrecken der Vergangenheit – sie existiert noch heute.
Die Sonderausstellung „Pest!“ im LWL-Museum für Archäologie präsentiert vom 20. September 2019 bis zum 10. Mai 2020 anhand von ca. 300 archäologischen und kulturgeschichtlichen Exponaten etwa aus London, Hongkong und Marseille die faszinierende Geschichte der Pest und ihre Folgen. Wie gingen die Menschen mit dieser Gefahr um? Was taten Ärzte, Politiker und Geistliche im Angesicht dieser existenziellen Krise? Und: Welche Auswirkungen hatte die Seuche auf Religion, Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft?
Interaktive Angebote laden zum Mitmachen ein und vermitteln den neuesten Stand der Forschung. Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Führungen, Vorträgen und Aktionstagen ergänzt die Sonderausstellung.
Mehr Infos: www. pest-ausstellung.lwl.org
LWL-Museum für Archäologie, Europaplatz 1, 44623 Herne, Tel. 02323 94628-0
Öffnungszeiten des Museums
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 19 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 11 Uhr bis 18 Uhr
geschlossen am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar
Eintrittspreise
Erwachsene: 6,00 Euro
Erwachsene in Gruppen ab 16 Personen: 5,00 Euro
Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 17 Jahre): Eintritt frei
Schülerinnen und Schüler (bei Teilnahme an Führung oder Programm im Rahmen einer Lehrveranstaltung; 2 Begleiter frei): Eintritt frei
Ermäßigungsberechtigte**: 3,00 Euro
**Ermäßigungsberechtigt sind (mit Nachweis):
„Ermäßigungsberechtigt sind „Bezieher von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende (mit Ausnahme „Studium im Alter“), Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-Leistende, Angehörige im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr, schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 % (soweit erforderlich – Begleitperson gegen Nachweis frei)“.
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